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Wir bieten Lösungen für rechtliche Probleme unserer Mandanten. Manchmal sind Presseveröffentlichungen dabei zielführend, manchmal unerwünscht, aber nicht zu vermeiden.

Hier einige Beispiele:

Coburger Tageblatt am 29.07.2010, Artikel von Oliver Schmidt - Richter: "Das ist ein dicker Hund!"  
Im Streit zwischen der Stadt Coburg und einem langjährigen Angestellten, dem fristlos gekündigt wurde, bahnt sich ein Vergleich an. Der Richter spricht von einem "brisanten Fall" - eine Abmahnung hätte seiner Meinung nach aber wohl ausgereicht. Auf den ersten Blick sah es in der Verhandlung am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht aus wie ein harmonischer Vergleich: Die Stadt bot dem am 29. Januar fristlos entlassenen Mitarbeiter eine Abfindung in Höhe von rund 40 000 Euro an, die Gegenseite wollte etwa 100.000, und Richter Dr. Holger Betz schlug letztlich 75 000 Euro vor.
Doch die Tücke steckt in diesem "brisanten Fall", wie ihn Betz nannte, sowohl bei der Vorgeschichte als auch beim nun möglichen Vergleich im Detail.
Zumal beide Seiten damit einverstanden sind, dass der ehemalige Stadtbrandrat nicht in die Stadtverwaltung zurückkehrt, sondern die fristlose Kündigung lediglich in eine "Trennung im beiderseitigen Einvernehmen" umgewandelt wird. Denn das bedeutet: Der 50-Jährige muss sich nach einem neuen Haupterwerb umschauen.
Sehr wahrscheinlich wird er dazu seine in den vergangenen Jahren bereits begonnene, nebenberufliche Tätigkeit als freier Sachverständiger für den vorbeugenden Brandschutz weiter ausbauen. Doch in dieser Funktion wird er es dann auch häufig wieder mit seinem alten Arbeitgeber, konkret dem städtischen Bauordnungsamt zu tun bekommen.

Existenz nicht kaputt machen
Rechtsanwalt Eckart Staritz warnte davor, seinem Mandanten die "mühsam aufgebaute Existenz" wieder kaputt zu machen, indem eingereichte Gutachten, an denen er mitgewirkt hat, vielleicht kritischer von der städtischen Bauordnungsbehörde beäugt werden als andere.
In den von Betz vorgeschlagenen Vergleich, dem seitens der Stadt noch der Verwaltungssenat zustimmen muss, wurde deshalb auch folgender Passus aufgenommen: "Die Stadt hat keinen Zweifel daran, dass es sich bei Stefan G. um einen Sachverständigen für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz handelt und dass er in dieser Eigenschaft Brandschutzgutachten und Brandschutznachweise erstellen kann."

Aber was war überhaupt der Auslöser für die fristlose Kündigung?
Nun, zunächst einmal gehört zur Vorgeschichte, dass der Stadt die nebenberufliche Tätigkeit des Mitarbeiters missfiel, weil fachliche Überschneidungen mit seiner städtischen Tätigkeit als Zuständiger für so genannte Brandverhütungsschauen (BVS) befürchtet wurden. Im Mai 2009 wurde es dem Mitarbeiter deshalb untersagt, diese Nebentätigkeit weiterhin auch im Coburger Stadtgebiet auszuüben. Der Mitarbeiter klagte dagegen - und nicht nur Staritz glaubt, dass sein Mandant spätestens ab diesem Zeitpunkt eine "unerwünschte Person" in der Stadtverwaltung gewesen sei.

Und dann kam ein kleines Schild ins Spiel:
Es trug die Aufschrift "Brandverhütungsschau im Einsatz" und sollte dem städtischen Mitarbeiter - der aber meistens sowieso mit dem Fahrrad unterwegs war - beim Parken seines Autos behilflich sein. Auf dem Schild befand sich ein Stempel mit dem Wappen der Stadt sowie die Unterschrift des Mitarbeiters. Am 14. Januar 2010 forderte ihn die Stadt auf, dieses Schild nicht mehr zu verwenden.
Inzwischen wurde sogar ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eröffnet.
Laut Staritz handelt es sich bei dem Schild aber um kein Dokument, sondern nur um einen Art Hinweis, dass man bei einer Kontrolle vielleicht "Gnade vor Recht" walten lassen könnte.

Maßnahme verhältnismäßig?
Obwohl der Mitarbeiter das Schild ab dem 14. Januar nicht mehr verwendete, erhielt er am 29. Januar die fristlose Kündigung. Richter Betz nannte die Sache mit dem Schild zwar einen "dicken Hund", die "natürlich nicht gehe". Andererseits stelle er sich die Frage, ob angesichts dessen, dass der Mann bereits seit 25 Jahren bei der Stadt beschäftigt war, eine fristlose Kündigung wirklich "verhältnismäßig" sei.
Auch, weil der Mitarbeiter mit seinen 50 Jahren ein "kritisches Alter für den Arbeitsmarkt" habe, hätte eine Abmahnung wohl ausgereicht. os

Anwalt Staritz greift OB Kastner an
Von Wolfgang Braunschmidt
Neue Presse 29.01.2010

Im September 2007 trat ein Münchner Immobilienunternehmen mit einem Kurzexposé zum Kaufhaus Weka in Coburg an seine Kundschaft heran. Darin wurde die Immobilie in der Spitalgasse, Coburgs 1a-Lage für Einzelhandelsgeschäfte, zum "Aktionspreis" von 8,5 Millionen Euro angeboten. Das Pikante an der Offerte: "Weka geht nach dem Verkauf ab März/April 2008 aus dem Gebäude", heißt es in dem Angebot. Die Weka gab allerdings erst zum Jahresende 2009 ihren Standort Coburg auf. In dem Haus sollen jetzt die Textilunternehmen C&A und S.Oliver, ein Fitnessstudio sowie ein Lebensmittelmarkt einziehen.

Für Eckart Staritz, Rechtsanwalt in Coburg, steht fest, dass die Schließung der Weka als auch der drohende Leerstand im Großmanngebäude, das derzeit von C&A genutzt wird, seit Herbst 2007 bekannt waren. Staritz betont in einer Presseerklärung, "die Probleme der wichtigsten Handelsimmobilien im Stadtzentrum sollten während des Wahlkampfes nicht öffentlich bekannt werden. Daher hat die Stadtspitze weder Abhilfe noch Ausgleich schaffende Strukturmaßnahmen ergriffen."

In einer "Chronologie der Immobilie Weka" listet Eckart Staritz detailliert das Ergebnis seiner Recherche zu den Vorgängen um das Kaufhaus auf. Danach sei Michael Stoschek, Eigentümer des benachbarten Gasthauses "Goldenes Kreuz", von einer Immobiliengesellschaft am 21. September 2007 über den geplanten Erwerb und die Schließung der Weka informiert worden, einen Tag später der Coburger Stadtkämmerer Wilhelm Austen. Dem habe sich am 10. Dezember 2007 ein Besuch in Sachen Weka bei Austen angeschlossen. Am 24. Januar 2008 sei der Leiter des Stadtbauamts, Karl Baier, unterrichtet worden, dass die Weka schließt. Am 12. Februar 2008 hätten die Geschäftsführer des Kaufhauses, Jochen Friedrich und Paul Rudolf Schnell, im Notariat Dr. Kössinger in München den Vertrag zum Verkauf des Gebäudes in der Spitalgasse unterzeichnet. Bestandteil war ein "Gewerberaummietvertrag". Unter "Mietzeit" ist vermerkt, "das Mietverhältnis ... endet zum 31. Januar 2010".

Dieser Kaufvertrag sei am 14. Februar 2008 an die Stadt Coburg gegangen. Sie habe einen Monat Zeit gehabt, das Papier zu prüfen und ihr Vorkaufsrecht auszuüben. Die Stadt habe mit Schreiben vom 4. März 2008 darauf verzichtet, "ohne dass der Stadtrat wenigstens vertraulich über die Tatsache des Verkaufs informiert wurde". Das Gremium sei im Unklaren gelassen worden und habe mit Blick auf den drohenden Leerstand des Großmann-Gebäudes nicht handeln können. Eckart Staritz: "Das ist der Vorwurf, den ich mache."

Vorwürfe zurück gewiesen

Michael Selzer, Pressesprecher der Stadt Coburg, stellte gestern klar, dass die Kommune kein Vorkaufsrecht für die Weka-Immobilie hatte. Dies sei im Februar 2008 geprüft worden. Grundlage sei Paragraf 24 des Bausetzbuches. Dieser regelt, "das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt". Das sei bei der Weka-Immobilie nicht der Fall gewesen; beim Großmann-Gebäude sehe das eventuell anders aus, weil die Immobilie "in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet" liegt.

Selzer widersprach auch der Darstellung, der Vertrag zum Verkauf und zur Vermietung der Weka hätten der Stadt im Februar 2008 vorgelegen. Die Stadt habe ein Anschreiben der Notare Dr. Kössinger und Dr. Bräu (München) erhalten, das Vorkaufsrecht zu prüfen. Die Stadt könne Kauf- und Mietverträge nur anfordern, wenn ein "rechtlich begründetes Vorkaufsrecht vorliegt". Das sei bei der Weka verneint worden.

Den Vorwurf, sowohl OB Kastner als auch Weka-Geschäftsführer Jochen Friedrich hätten im Februar 2008 gewusst, dass das Kaufhaus Ende 2009 schließt, wies Weka-Geschäftsführer Paul Rudolf Schnell gestern erneut zurück. Der Mietvertrag sei so angelegt gewesen, dass er von der Weka hätte verlängert werden können. Allerdings habe sich der Geschäftsverlauf auch im Zuge der Finanzkrise Im Jahr 2009 unerwartet negativ entwickelt. Im Februar 2008, als Friedrich ein Bekenntnis zum Standort Coburg abgelegt habe, sei dies nicht absehbar gewesen, so Schnell. Deshalb treffe die Aussage zu, dass Jochen Friedrichs Darstellung vor knapp zwei Jahren seinem damaligen Wissensstand entsprochen habe.

Coburger Tageblatt vom 05.02.2010, S. 9

Nach der fristlosen Kündigung ist Feuer unterm Dach
Die Stadt Coburg hat sich Ende Januar von einem langjährigen Mitarbeiter getrennt. Der aktuelle Zankapfel ist lediglich ein kleines Schild, die Vorgeschichte aber umso größer. Eckart Staritz vertritt den ehemaligen Stadtbrandrat.

Von Oliver Schmidt,  Coburg.

In der Stadtverwaltung wird seit Tagen getuschelt: "Hast Du schon gehört, dem Stefan ist fristlos gekündigt worden!" Der Betroffene, der in der Öffentlichkeit vor allem als ehemaliger Stadtbrandrat bekannt ist, will sich zu der Angelegenheit ebenso nicht äußern wie Dritter Bürgermeister Hans-Heinrich Ulmann, in dessen Baureferat der Mitarbeiter seit den 90er Jahren beschäftigt war. Klartext redet hingegen der Anwalt Eckart Staritz, der den Entlassenen im kaum mehr zu vermeidenden Rechtsstreit vertreten wird: "Die angeführten Beweise reichen noch nicht einmal für eine Abmahnung!" Staritz glaubt, dass sein Mandant am Ende der juristischen Auseinandersetzung wieder eingestellt werden muss.
Was ist geschehen? Der ehemalige Stadtbrandrat war seit gut 15 Jahren im Bauordnungsamt für so genannte Brandverhütungsschauen (BVS) zuständig. Er prüfte dabei, ob in bereits bestehenden Gebäuden die sich häufig ändernden Brandschutzrichtlinien eingehalten werden. Vor einiger Zeit baute sich der Mann auf privater Basis noch ein "zweites Standbein" auf, wie es Staritz nennt: Er arbeitete als freier Sachverständiger für den vorbeugenden Brandschutz. Er schulte zum Beispiel die Mitarbeiter von Firmen, wurde aber auch gerne von Architekten mit der Erstellung von Brandschutzplanungen für Neu- und Umbauten beauftragt.
Der Stadt missfiel diese Nebentätigkeit, weil es zu fachlichen Überschneidungen kommen könne. Deshalb wurde es dem Mitarbeiter im Mai 2009 untersagt, diese Nebentätigkeit im Stadtgebiet auszuüben. Staritz reichte zwar Klage dagegen ein, bezeichnet diesen Vorgang aber als "ganz sachliche Auseinandersetzung": Man wolle einfach nur klären lassen, ob im Zusammenhang mit dieser Nebentätigkeit ein Interessenskonflikt besteht oder nicht.
Unerwünschte Person? Staritz befürchtet allerdings, dass sich sein Mandant durch die Klage endgültig zur unerwünschten Person gemacht hat. Unstimmigkeiten gab es bereits früher einmal; diese führten dann auch dazu, dass er seinen Posten als Stadtbrandrat aufgab. Staritz will nicht ganz ausschließen, dass mittlerweile auch sein eigener Name gewisse Reaktionen in der Stadtverwaltung auslöst. So trat der Rechtsanwalt in der Vergangenheit schon oft als Kritiker auf, vertrat unter anderem den Unternehmer Michael Stoschek und erhob erst kürzlich rund um die Schließung des Weka-Kaufhauses schwere Vorwürfe gegen die Stadtspitze.
Letztlich der Auslöser für die fristlose Kündigung des Staritz-Mandanten war ein Schild mit der Aufschrift "Brandverhütungsschau im Einsatz", das der Mann seit gut 15 Jahren hinter der Windschutzscheibe seines Autos liegen hatte. Es handelte sich dabei laut Staritz aber um kein Dokument, das straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen wie etwa Parken im Parkverbot einräumt. "Es ist lediglich eine Art Hinweis, dass man bei einer Kontrolle vielleicht ,Gnade vor Recht' walten lassen könnte."
Das Schild hatte sich der ehemalige Stadtbrandrat einst selbst ausgestellt – und nie gab es Probleme damit, wie Staritz beteuert. Doch am 14. Januar 2010 kam die städtische Aufforderung, das Schild nicht mehr zu verwenden. Der Mann befolgte das – hatte aber zwischenzeitlich durch einen anderen Vorfall weiteren Unmut auf sich gezogen: Trotz des im Mai 2009 ausgesprochenen Verbots der Nebentätigkeit im Stadtgebiet, hatte er einen bereits begonnenen Auftrag noch abgeschlossen. Als die Stadt das mitbekam, gab es eine Abmahnung. Selbst Staritz bezeichnet diese Abmahnung übrigens für "korrekt" – zumindest so lange, bis die Klage gegen das im Mai 2009 ausgesprochene Nebentätigkeits-Verbot nicht erfolgreich war.
Warum dem ehemaligen Stadtbrandrat dann am 29. Januar die fristlose Kündigung ins Haus flatterte, obwohl er doch das Schild seit dem 14. Januar gar nicht mehr verwendet habe, weiß Staritz nicht. Eine schriftliche Begründung sei noch nicht erfolgt. Mündlich wurde seinem Mandaten aber bereits mitgeteilt, dass er unberechtigterweise ein Dokument verwendet hat. Staritz ist eigenen Angaben zufolge "sehr gespannt" auf den jetzt folgenden Rechtsstreit.

DIESELSTRASSE Bordell ist genehmigt

Neue Presse 29.05.2009

Coburg - Das Bordell in der Dieselstraße (siehe MEHR ZUM THEMA) ist genehmigt. Das Verwaltungsgericht in Bayreuth lehnte am Donnerstag die Klage benachbarter Anlieger gegen eine von der Stadt erteilte Nutzungsänderung für eine "gewerbliche Zimmervermietung" ab. Allerdings war die Formulierung der "Zimmervermietung" dem Gericht suspekt, so dass Leitender Rechtsdirektor Willi Kuballa als Vertreter der Stadt während des Prozesses den Genehmigungsbescheid für ein "Bordell" änderte. Aufgenommen wurde die Auflage, dass in dem Etablissement selbst nicht dauerhaft gewohnt werden dürfe. Rechtsanwalt Eckart Staritz als Vertreter der Kläger erklärte auf Anfrage, er halte es nach wie vor für verfehlt, "in einem reinen Gewerbegebiet ohne weitere Vergnügungsstätten ein Bordell zu genehmigen". cw


Hallenbau in Coburg "ein Skandal"

Von Volker Friedrich
Neue Presse 08.07.2008

Coburg – So, wie es momentan ausschaut, wird es in Coburg möglicherweise zwei neue Bürgerbegehren geben. Das eine streben von Vereinen, Schulen und Unternehmen unterstützte Bürger an, um die Benno-Benz-Freisportanlage am Ketschenanger zu erhalten. Das andere planen die Initiatoren des „Neuen Innenstadtkonzeptes“ (NIK), sollte die Stadt sich dem Betreiben der Sportvereine unter Führung des HSC 2000 Coburg anschließen und eine „Ballsporthalle“ auf der „Lauterer Höhe“ für bis zu 2500 Zuschauern befürworten.

„Es ist schlicht und einfach ein Skandal“. Mit diesen Worten reagierte NIK-Sprecher Eckart Staritz auf die vom HSC verantwortete Präsentation einer „Ballsporthalle“ am Donnerstag vergangener Woche. Dabei wurde das Projekt Sponsoren des Vereins vorgestellt. Als bester Standort kristallisierte sich die „Lauterer Höhe“ heraus.

„Damit würde die Entscheidung des Bürgers mit Füßen getreten“, sagte Staritz mit Verweis auf den Bürgerentscheid vom 22. April 2007. Damals hatte sich eine Mehrheit dafür ausgesprochen, eine vom Stadtrat ursprünglich auf der „Lauterer Höhe“ geplante Multifunktionshalle mit Platz für bis zu 5000 Besucher auf dem Ketschenanger zu bauen.

„Alles, was jetzt passiert, konterkariert diesen eindeutigen Willen“, so Staritz. Wenn auf der „Lauterer Höhe“ eine „Ballsporthalle“ errichtet werde, sei die Multifunktionshalle auf dem Anger tot. Die NIK-Initiatoren wollen deshalb einen neuen Bürgerentscheid vorbereiten, nachdem die Bindungsfrist für den ersten abgelaufen ist. Die Frage soll entweder lauten, ob Coburg eine „Ballsporthalle“ im Norden der Stadt braucht, oder ob der Bürgerentscheid respektiert werden soll. Die Entscheidung über die Formulierung sei noch nicht gefallen


Erschienen am 20.09.2007 00:00 Neue Presse Coburg

NIK-INITIATOREN APPELLIEREN AN STADTRAT: „Neues Coburger Innenstadtkonzept nicht verwässern“

Eckart Staritz hat Coburgs Oberbürgermeister Norbert Kastner sowie alle Stadträtinnen und Stadträte gebeten, die Bebauung des Rosengartens mit einem Kongresshotel nicht kategorisch auszuschließen. Heute entscheidet der Stadtrat, ob der Park in den Architektenwettbewerb zur Neugestaltung des Coburger Südens einbezogen wird oder nicht.

COBURG – Im Juli hatte der Stadtrat beschlossen, dass der Rosengarten für ein Hotel tabu ist. Die Herberge ist wesentlicher Bestandteil des Kongress- und Tagungszentrums, das das „Neue Innenstadtkonzept“ (NIK) neben einer Multifunktionshalle im Bereich des Angers vorsieht. Dagegen argumentieren die NIK-Initiatoren um IHK-Präsident Michael Stoschek, Rolf-Peter Hoenen und Eckart Staritz, für das Hotel müsse der beste Standort – der Rosengarten – bereit gestellt werden, um es wirtschaftlich betreiben zu können.

Rosengarten einbeziehen

Staritz appelliert an den Stadtrat, „eine Bebauung des Rosengartens mit einem Kongresshotel nicht schon auszuschließen, bevor überhaupt die ersten Ideen dafür im Bereich des Angers vorgestellt worden sind“. Das NIK enthalte neben der Multifunktionshalle am Anger einen Festplatz, der für das Schützenfest, die Oberfrankenausstellung und Messen geeignet sei. Dieses Freigelände sei nur dann multifunktional nutzbar wie die große Halle, wenn es direkt neben dieser angeordnet sei und nicht mehrere Querstraßen entfernt liege.

„Strahlkraft“

Gleiches gelte für das Hotel, das direkt an das Kongresshaus angegliedert werden müsse. Die räumliche Nähe von Kongresshaus, Hotel, Halle und Freigelände in Verbindung mit neu zu schaffenden, direkt am Eingang zur Innenstadt liegenden Parkmöglichkeiten mache die von „Experten bescheinigte besondere Strahlkraft“ des NIK aus. Diese würde nicht leiden, wenn die Parkmöglichkeiten unterirdisch in einer Tiefgarage lägen und die gesamte Freifläche wie ein Stadtpark als Fortsetzung des Rosengartens gestaltet sei. Eckart Staritz: „Lassen wir uns insoweit gerne von den Ideen im Wettbewerb überraschen, aber verhindern wir sie nicht von vorneherein.“

Die NIK-Initiatoren unterstützten mit ihrer Bitte an den Stadtrat die Anträge von CSU, FDP und Freien Wählern, die heute behandelt werden. Sie liefen, so Staritz, darauf hinaus, „das Innenstadtkonzept unverwässert umzusetzen und nicht zu versuchen, das Rad in Form einer allumfassenden Gestaltung der Südstadt neu zu erfinden“. Außerdem habe es nach dem Bürgerentscheid im April das Versprechen der Politik gegeben, den Bürgerwillen schnell umzusetzen. Darum sollte der Coburger Stadtrat bemüht sein. wb

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